Teilhabepaket
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Ab dem 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen grundsätzlich Kindern und Jugendlichen der Haushalte zu, denen Sozialhilfe nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag gewährt wird. Unterstützt werden u.a. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Kosten der Schülerbeförderung, Lernförderung, usw.
Zuständig für die Abwicklung des Leistungen für Bildung- und Teilhabe ist der Landkreis Emsland. Auf der Website des Landkreises finden Sie weitere Infos und die notwendigen Antragsformulare.