Schulregeln - Michaelschule

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Schulregeln

Die MSP > Infos von A-Z
Präambel
Die hier beschriebenen Schulregeln orientieren sich an den Wertmaßstäben des christlichen Glaubens im Sinne des Leitbildes der Schulstiftung im Bistum Osnabrück.
Das Ziel dieser Regeln ist es, den Lern- und Lebensraum Schule so zu gestalten, dass jede*r lernen bzw. arbeiten kann und sich wohl fühlt.*  Grundlage des Zusammenlebens in der Michaelschule ist die Goldene Regel: „Behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden willst.“ Daraus ergibt sich neben einer toleranten Grundhaltung ein respektvoller Umgang mit uns selbst, mit allen Menschen der Schulgemeinschaft, mit unserer Schule und mit unserer Umwelt. Aus diesem umfassenden Verantwortungsbewusstsein werden an der Michaelschule des Weiteren die Tugenden Hilfsbereitschaft, Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Pünktlichkeit, Engagement und Benehmen abgeleitet.

*Insbesondere gilt es, jede Form der Kindeswohlgefährdung innerhalb der Schule zu vermeiden und achtsam zu sein gegenüber Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Schule. Gemeint sind v. a. Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierte Gewalt. Wir beziehen unmissverständlich Stellung gegen Sexismus, Diskriminierung, Rassismus und Gewalt.
1 Grundlegende Regeln

1.1 Umgang miteinander: Auf dem Schulhof und beim Betreten des Schulgebäudes, auf den Fluren und in den Klassenräumen gilt: kein Schubsen, Drängeln, Werfen mit Gegenständen, …. Höfliche Umgangsformen wie „Bitte“, „Danke“, „Guten Morgen/Hallo“, „Tschüss/Auf Wiedersehen“ und „Entschuldigung“ sorgen für ein angenehmes und respektvolles Klima.
1.2 Umgang mit uns selbst
1.2.1 Ernährung: Cola/ Energy-Drinks und Chips/ Schokolade sowie ähnliche Genussmittel sollten in der Michaelschule nur in Ausnahmefällen konsumiert werden.
1.2.2 Rauchen und Alkohol: Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
1.3 Umgang mit Einrichtung und Gebäude: Es wird auf einen pfleglichen Umgang mit Einrichtungen, Geräten und den geliehenen Büchern geachtet. Die Klassenräume werden aufgeräumt und sauber gehalten. Interaktive Tafeln werden nur in Anwesenheit einer Lehrkraft genutzt. Darüber hinaus werden alle Räume, die nicht in Gebrauch sind, abgeschlossen. Die Toiletten sind wichtige Einrichtungen, die besonders sauber zu halten sind. Sie sind keine Aufenthaltsräume.
1.4 Gewalt: Jegliche Form der Gewalt wird nicht akzeptiert. Dies gilt für körperliche Gewalt, verbale Gewalt (z. B. Beleidigungen und Beschimpfungen), offene Gewalt und verdeckte Gewalt (z. B. Mobbing). Darunter fällt auch der verantwortungsbewusste Umgang mit sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Whatsapp).  
Auszug aus der Selbstverpflichtung „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“: „Wenn an meiner Schule Gewalt, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen ausgeübt werden, wende ich mich dagegen und setze mich dafür ein, dass wir in einer offenen Auseinandersetzung mit diesem Problem gemeinsam Wege finden, uns zukünftig zu achten.“
1.5 Waffen: Stich- und Schusswaffen oder Gegenstände, mit denen andere verletzt werden können, sind auf dem Schulgelände, im Gebäude und in den Klassenzimmern strikt verboten. Dies gilt ebenso für Feuerzeuge, Streichhölzer und jegliche Form von Feuerwerkskörpern.
1.6 Das Fahren auf dem Schulhof ist während des Schultages nicht erlaubt.
1.7 Unterrichtszeiten/Stundenplan

1.8 Verlassen des Schulgeländes: Verlassen des Schulgeländes: Das Schulgelände wird während der Unterrichtszeiten nicht verlassen. Ausnahmen: a) Es liegt eine ausdrückliche Genehmigung durch die zuständige Lehrkraft vor. b) Schüler:innen der Jahrgänge acht bis zehn dürfen in der Mittagspause mit schriftlichem Einverständnis der Eltern das Schulgelände verlassen.
1.9 Fahrradstand: Der Aufenthalt bei den Fahrradständern ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht gestattet.
1.10 Handys (u. ä. private, elektronische Geräte): Die Benutzung von Handys o. ä. ist während des Schultages  im Gebäude nicht erlaubt. Die Geräte sind nicht sicht- und hörbar aufzubewahren. Ausnahme: Die Nutzung ist bei ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft erlaubt. Bei Leistungsüberprüfungen werden die Geräte ausgeschaltet auf das Lehrerpult gelegt.
1.11 Krankmeldungen, Entschuldigungen: Bei krankheitsbedingtem Fehlen ist die Schule spätestens nach dem 2. Tag zu benachrichtigen. Entschuldigungen sind nach Erkrankung oder Versäumnis schriftlich und unverzüglich beim Klassenlehrer vorzulegen. Eine Krankmeldung während des Unterrichtstages erfolgt bei der Lehrkraft der laufenden Unterrichtsstunde oder in der Pause bei der Lehrkraft der Folgestunde. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Ein ärztliches Attest ist auf Verlangen der Schule (in begründeten Ausnahmefällen) vorzulegen.
1.12 Klimaschutz und Mülltrennung bzw. –vermeidung: Müll und Abfall werden in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Dies gilt sowohl für den Klassenraum und das gesamte Schulgebäude als auch für den Schulhof. Unnötiger Wasserverbrauch soll vermieden werden. Um Energie nicht zu verschwenden, bleiben Fenster und Türen im Winter nicht unnötig geöffnet. Leuchtmittel und andere elektronische Geräte bleiben nur eingeschaltet, wenn notwendig.
1.13 Angemessenes Erscheinungsbild:  Durch die Kleidung und das Erscheinungsbild insgesamt soll niemand in der Schule sich gestört fühlen (z. B. nicht „zu kurz“, „zu eng“, „zu knapp“, … oder unsauber).
1.14 Lautsprecher/ Boxen: Die Benutzung von Lautsprechern (Bluetooth-Boxen u. ä.) ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Ausnahme: Die Nutzung ist bei ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft erlaubt.
2 Vor Unterrichtsbeginn

2.1 Auf dem Weg zur Schule sind stets die Verkehrsregeln zu beachten und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Es wird ein sicherer und direkter Weg gewählt.
2.2 Die Busfahrschüler:innen folgen den Anordnungen des Busfahrers.
2.3 Fahrräder werden in den Fahrradständern für die Schüler:innen abgestellt.
2.4 Ab 7:40 Uhr ist der Eintritt ins Schulgebäude erlaubt, ab 7:55 Uhr schließt die Frühaufsicht die Klassenräume auf. Die Türen bleiben bis zum Unterrichtsbeginn offen.
2.5 Alle Schüler:innen benutzen nur die Eingänge ins Gebäude auf dem Schulhof. Den Eingang am Parkplatz Splitting benutzen nur körperlich und gesundheitlich beeinträchtigte Schüler:innen.
2.6 Planänderungen sind online oder auf dem Vertretungsplan in der Schule ersichtlich.
2.7 Die Turnhalle und andere Fachräume werden nur mit dem Fachlehrer betreten.

3 Im Unterricht

3.1 Alle gehen pünktlich und ohne zu drängeln leise zu ihren Räumen und hinein.
3.2 Die Schüler:innen begeben sich zu ihrem Platz  und legen die Materialien für den Unterricht auf den Tisch.
3.3 Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, melden dies die Klassensprecher:innen im Sekretariat.
3.4 Der Unterricht beginnt mit einer Begrüßung und endet mit einer Verabschiedung.
3.5 Nach der Begrüßung in der ersten Unterrichtsstunde wird ein (Morgen-)Gebet gesprochen.
3.6 Alle sind aufmerksam, verhalten sich der Unterrichtsform entsprechend und lassen sich gegenseitig ausreden, ohne zu stören.
3.7 Der Arbeitsplatz und der Unterrichts-/Klassenraum wird nach dem Unterricht sauber und ordentlich verlassen.
3.8 Vor den Unterrichtsräumen, auf den Fluren und auf dem Schulhofverhalten sich alle ruhig.
3.9 Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen zulässig.
3.10 Es werden keine Jacken getragen.
3.11 Kaugummi kauen und Essen (insgesamt) ist nur in besonderen Situationen mit Erlaubnis der zuständigen Lehrkraft erlaubt (z. B. Klassenarbeit oder Klassenfrühstück). Wasser darf getrunken werden.
3.12 Im Gottesdienst und auf dem Weg dorthin gilt: Alle verhalten sich respektvoll und ruhig.

4 In den Pausen am Vormittag

4.1 Es gehen alle Schüler:innen auf direktem Weg vom Unterrichtsraum auf dem Schulhof. Das Aufsicht führende Personal ist für Fragen zuständig. Es werden nur die Toiletten beim Innenhof genutzt.
4.2 Regenpausen werden über den Lautsprecher angekündigt und berechtigen zum Verbleib im eigenen Klassenraum.
4.3 Nur die 2. Pause kann genutzt werden, um Lehrkräfte oder das Sekretariat aufzusuchen.
4.4 Freizeitraum: Die Nutzung erfolgt nach Vorgabe der Schulsozialarbeit. Dies gilt auch für die Mittagspause.
4.5 Pausenspiele: Es können Spiele und Spielgeräte aus dem Bauwagen gegen ein Pfand ausgeliehen werden. Die Schüler:innen verwenden die Spielgeräte rücksichtsvoll.
4.6 Sportflächen: Die Nutzung erfolgt nach Vorgabe der Aufsicht.

5 In der Mittagspause

5.1 Das Verlassen des Schulgeländes ist nur Schüler:innen der 8. bis 10. Klassen mit schriftlicher Zustimmung der Eltern erlaubt.
5.2 Die Schüler:innen halten sich nur in ausgewiesenen Bereichen auf.
5.3 Das Essen ist nur in der Mensa und an den Tischgruppen davor gestattet. (Auch Chips u. Ä. sind auf den Fluren und in den Unterrichtsräumen nicht erlaubt.)
5.4 Für das Verhalten in der Mensa gilt die Mensa-Ordnung (siehe Anlage).

6 Nach Unterrichtsschluss

6.1 Jede Lerngruppe verlässt ihren Raum nach der letzten Stunde besonders ordentlich, d. h.
… die Tafel wird geputzt,
… die interaktive Tafel wird heruntergefahren,
... die Fenster werden geschlossen,
... die Stühle werden hochgestellt,
... es wird aufgeräumt und
... es wird gefegt.
6.2 Wenn kein weiterer Unterricht bzw. andere schulische Angebote mehr wahrzunehmen sind, verlassen Schüler:innen das Schulgelände über die beschriebenen Zugänge.
6.3 Beim Verlassen des Schulgeländes und auf dem Heimweg verhalten sich die Schüler*innen rücksichtsvoll und beachten die Verkehrsregeln.

Schlusswort – Verbindlichkeit
Die hier beschriebenen Schulregeln wurden von (Vertreter:innen der) Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern, gemeinsam erarbeitet und beschlossen. Sie sind Teil des Schulvertrages und werden dort von den Schüler:innen, den Sorgeberechtigten und der Schule per Unterschrift anerkannt. Bei Verstößen gegen diese Regeln werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um die in der Präambel genannten Ziele zu erreichen. Die Maßnahmen ergeben sich überwiegend aus dem zu diesen Schulregeln gehörenden Maßnahmenkatalog und berücksichtigen die im StiftSchG festgelegten Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen. Auch Verstöße gegen nicht explizit genannte Regeln können die Anwendung von Maßnahmen erforderlich machen.
Juni 2023



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