Busfahrkahrte
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Auszug aus dem Flyer der Emsländischen Schülerbeförderung:
Für die Schülerbeförderung in der Region ist der Landkreis Emsland zuständig. Die Fahrten zur Schule und zurück organisiert die Emsländische Eisenbahn (EEB). Entscheidend für eine kostenfreie Beförderung sind
- das Alter des Kindes
- die Schulform
- der Schulweg
Erst ab einer gewissen Entfernung zwischen Schule und Elternhaus sind Schüler*innen berechtigt, mit Bus bzw. Bahn zur Schule gefahren zu werden. Entscheidend ist immer der Weg zur nächstgelegenen Schule. Im Emsland gelten folgende Mindestentfernungen:
- 3 km für Schüler/Innen der Jahrgänge 5 und 6
- 3,85 km für Schüler/Innen der Jahrgänge 7 - 10
Maßgeblich ist der tatsächlich zurückzulegende Schulweg, d.h. der kürzeste Fußweg zwischen dem Wohngebäude und dem Haupteingang des Schulgebäudes.
Besucht die Schülerin oder der Schüler nicht die nächstgelegene, sondern eine frei gewählte andere Schule, werden trotzdem nur die Kosten zur nächstgelegenen Schule erstattet.
Wichtiger Hinweis: Schüler:innen, die einen Anspruch auf einen kostenlosen Busfahrschein haben, dürfen selbstverständlich auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Das Fahrrad ist dann allerdings nicht über die Schule versichert.
Weitere Infos auf der Website der Emsländischen Schülerbeförderung.