Kindeswohl
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... bei sexualisierter Gewalt
Zum 1. September 2010 ist das Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Osnabrück in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz haben sich z. B. alle kirchlichen Rechtsträger bei der Einstellung und danach in regelmäßigem Abstand von 5 Jahren von Personen, die in kirchlichen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder diese betreuen, ein erweitertes privates Führungszeugnis im Sinne des BZRG vorlegen zu lassen.
Seit mehreren Jahren setzen wir das Konzept zum Schutz der Schüler:innen vor sexualisierter Gewalt um. Unsere Mitarbeiter:innen werden regelmäßig zu diesem Thema fortgebildet.
Bei Verdachtsmomenten bzw. Sorgen wenden Sie sich an die Klassenlehrkräfte, jemandem aus dem Beratungsteam oder die Schulleitung (in dieser Reihenfolge bzw. je nach Einzelfall).