Schulrecht
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Den gesetzliche Rahmen für die Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück gibt das am 01. August 2017 in Kraft getretene "Stiftungsschulgesetz" (StiftSchG). Auch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) und seine untergesetzlichen Regelungen (Verordnungen, Erlasse) gelten in weiten Teilen für die Michaelschule.
Vielfältige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für Schulen in Niedersachsen gibt es auch auf der nicht offiziellen Seite www.schure.de.