Schulvertrag
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Die Michaelschule ist keine öffentliche Schule und in "privater" Trägerschaft (Schulstiftung im Bistum Osnabrück). Daher ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule notwendig. Dies ist auch im Stiftungsschulgesetz (z. B. §10) festgelegt. Darüber hinaus heißt es in § 11 (3): "Mit Abschluss des Schulvertrags sind die Eltern in gemeinsamer Verantwortung mit der Schule in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück deren Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet."