Schulvertrag - Michaelschule

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Schulvertrag

Die MSP > Infos von A-Z
Die Michaelschule ist keine öffentliche Schule und in "privater" Trägerschaft (Schulstiftung im Bistum Osnabrück). Daher ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule notwendig. Dies ist auch im Stiftungsschulgesetz (z. B. §10) festgelegt. Darüber hinaus heißt es in § 11 (3): "Mit Abschluss des Schulvertrags sind die Eltern in gemeinsamer Verantwortung mit der Schule in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück deren Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet."

... gegen jede Form der Kindeswohlgefährdung.

Wir freuen uns auf Ihr Kind.

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Wir leben unseren Glauben.Wir gehen wertschätzend miteinander um.Wir hören und wir sehen uns.Wir begegnen uns auf Augenhöhe.Wir lernen voneinander und miteinander...Wir entdecken und fördern deine Talente.Wir schaffen sinnvolle Lernzeiten.Wir bewahren die Schöpfung.Wir ermöglichen dir Einblicke in Berufe von heute und morgen.Wir fördern Bewegung und gesunde Ernährung.

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