Schulfahrten
Die MSP > Infos von A-Z
Auszüge aus dem Schulfahrtenkonzept (gültig ab Schuljahr 2024-2025)
Definition
Schulfahrten sind Fahrten, mit denen Bildungs- und Erziehungsziele verbunden sind. ...
Zielsetzung
Die Schulfahrten dienen pädagogischen Zwecken, d. h. sie erweitern fachliche, personale und soziale Kompetenzen. Im Regelfall haben sie jeweils einen sozialen oder fachlichen Schwerpunkt. ...
Anzahl | Dauer | Zeitfenster | Orte
Jg. 5
- eine pädagogische Fahrt als Kennenlerntage mit 2 Übernachtungen im April/ Mai zum Bildungs- und Begegnungshaus Jugendkloster Ahmsen
- eine Fahrt zu einem außerschulischen Lernort als Tagesfahrt zum Landesmuseum Oldenburg (Zeitraum nach Absprache im Jahrgang)
Jg. 6
- ein Ausflug als Tagesfahrt nach Möglichkeit in der Aktionswoche (Inhalt und Ziel nach Absprache im Jahrgang)
- eine Fahrt zu einem außerschulischen Lernort als Tagesfahrt zum Varusschlacht Museum in Kalkriese, OS Land (Zeitraum nach Absprache im Jahrgang)
Jg. 7
- ein Ausflug als Abschlussfahrt (5-7) nach Möglichkeit in der Aktionswoche (Inhalt und Ziel nach Absprache im Jahrgang) - Alternativ: Abschlusszelten (selbst organisiert/ „low budget“)
- eine Fahrt zu einem außerschulischen Lernort als Tagesfahrt Wattwandern, nach Möglichkeit Norddeich (Zeitraum nach Absprache im Jahrgang)
Jg. 8
- eine pädagogische Fahrt als Team- und Erlebnistage mit 2-4 Übernachtungen im Herbst zum Havenhostel in Bremerhaven
Jg. 9
- ein Ausflug als Tages-„Abschlussfahrt“ (7-9) nach Möglichkeit in der Aktionswoche Inhalt und Ziel nach Absprache im Jahrgang - Alternativ: Abschlusszelten (selbst organisiert/ „Low-Budget“)
Jg. 10
- eine Klassenfahrt als Abschlussfahrt mit 4-5 Übernachtungen Zeitraum, Inhalte und Ziel(e) nach Absprache im Jahrgang
- Optional: eine Tagesfahrt/ abschließende Teamaktion, Zeitraum und Inhalte nach Absprache im Jahrgang
Teilnahme
An den Schulen der Schulstiftung im Bistum Osnabrück wirken alle Lehrkräfte sowohl bei Tagesfahrten als auch bei mehrtägigen Fahrten an der Organisation und Durchführung mit.
Die Teilnahme an jeglichen Schulfahrten ist für Schüler:innen verbindlich. In schriftlich begründeten Ausnahmefällen kann die Klassenlehrkraft von dieser Regelung abweichen.
Planung
- Es ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen wird. Entfernungen, Kosten für Übernachtungen und Verpflegung etc. müssen also angemessen gewählt werden.
- Erziehungsberechtigte sind frühzeitig – im Regelfall inkl. eines Elternabends – einzubeziehen: Ziele, Inhalte, Programm, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrt ...
Regelungen während der Fahrt
Die Begleitpersonen sorgen dafür, dass die Schüler:innen wesentliche Regeln einhalten, wie
- die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, z. B. ist der Konsum von Alkohol und Zigaretten grundsätzlich untersagt
- die Heim-/ Hausordnung
- die Bestimmungen für den Schulsport
- individuelle Regelungen auf Klassen- bzw. Jahrgangsebene
- Regelungen zur Handy-Nutzung
- Jg5, Kennenlerntage (Ahmsen): Handys u. ä. elektronische Geräte werden von Schüler:innen nicht mitgenommen.
- Alle anderen Fahrten: Handys u. ä. elektronische Geräte bleiben während offizieller und gemeinsamer Programmpunkte unsichtbar und lautlos.
Grobes Fehlverhalten seitens der Schüler:innen kann zum Ausschluss führen. In diesen Fällen wird der/ die jeweilige Schüler:in auf Kosten der Eltern zurückgeschickt bzw. von diesen abgeholt. (Information der Schüler:innen und Eltern im Vorfeld der Fahrt)
Reisekosten
Die Kosten, die allen Beteiligten entstehen, werden möglichst gering gehalten bzw. angemessen geplant (s. o.). ...
Die Kosten der Schüler:innen werden durch die Eltern getragen. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse/ Erstattungen beantragen, z. B. vom Landkreis Emsland bzw. Leer.
Das vollständige Schulfahrtenkonzept der Michaelschule gibt es hier