Schulform Oberschule - Michaelschule

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Schulform Oberschule

Die MSP > Profil Oberschule
Wege lange offen halten - Integration statt Selektion

Die Oberschule in Niedersachsen ist eine seit dem Schuljahr 2011/2012 bestehende Schulform, die durch § 10a des Niedersächsischen Schulgesetzes im niedersächsischen Schulsystem verankert wurde. Sie fasst Haupt- und Realschule zusammen.

Die Schulleiterkonferenz der  fünf Haupt- und Realschulen in Trägerschaft der Schulstiftung und der Stiftungsrat haben mit Einführung der neuen Schulform überlegt, wie unsere Schulen zukünftig weiterarbeiten sollen. Nach vielen Gesprächen und Diskussionnen hat der Stiftungsrat am 22.09.2011 beschlossen, „dass die fünf Haupt-und Realschulen der Stiftung im niedersächsischen Bistumsteil zum 01.08.2012 in Oberschulen umgewandelt werden mit der Regelform der jahrgangsbezogenen Lerngruppen (keine grundsätzliche äußere Trennung von Haupt- und Realschülern).“

Jahrgangsbezogen bedeutet, dass stärkere und schwächere Schüler:innen gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. So werden Schul- und Lebenslaufbahnen nicht frühzeitig entschieden, sondern die Wege zu höherwertigen Schulabschlüssen lange offen gehalten. Die jahrgangsbezogene Oberschule greift viele Elemente der (integrierten) Gesamtschule auf. Dabei findet der Unterricht zunehmend fachleistungsdifferenziert (Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik) und differenziert nach Neigung statt (Wahlpflichtkurse, Profilfächer, berufspraktischer Schwerpunkt).
Gleichwertig, nicht gleichartig

Die Oberschule bietet uns die Möglichkeit, Schule an vielen Stellen neu zu denken. Dabei helfen uns auch die gestalterischen Möglichkeiten, die wir als  Schule in freier Trägerschaft im Vergleich zu staatlichen Schulen haben:
  • Individuelle Ausgestaltung der Stundentafel (siehe besondere Fächer)
  • Berücksichtigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten (siehe Qualifizierungsklassen)
  • Festlegung und Ausgestaltung besonderer Schwerpunkte (siehe Schulpastoral, Berufsorientierung)
  • Einsatz speziell ausgebildeter Lehrer:innen (Gymnasiallehramt, Förderschullehramt, Fachpraxislehramt)
  • Einrichtung zusätzlicher Funktionsstellen (Fachbereichsleiter:innen GSW, Kultur&Sport)
  • Einrichtung eines zusätzlichen berufsorientierenden Profils ("Kunst&Kultur" neben "Sprachen", "Wirtschaft", "Gesundheit&Soziales", "Technik")
  • Spezielle Fortbildungsmaßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. PROjekt)
  • ...

Die Rechtsstellung unserer Schule ist im Stiftungsschulgesetz geregelt. In §4 heißt es:

(1) Der Schulträger ergänzt durch Schulen in seiner Trägerschaft das öffentliche Schulwesen. Sie sind gleichwertige Schulen und als Ersatzschulen erteilen sie Zeugnisse, die dieselben Berechtigungen verlei- hen wie die der öffentlichen Schulen.
(2) Das Recht der Eltern und Schüler, Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück zu wählen, ist verfassungsrechtlich gewährleistet. Der Schulträger hat das Recht der freien Schülerwahl, so- fern eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird (Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz).
(3) Als Schulen in freier Trägerschaft machen sie Gebrauch von ihrer pädagogischen Gestaltungsfreiheit.

Unsere Schüler:innen nehmen an den landesweiten Abschlussprüfungen teil und erreichen dieselben Abschlüsse wie an den staatlichen Schulen. Gegenüber den Schulen des Landes müssen wir (mindestens) gleichwertig sein, aber nicht gleichartig.
... gegen jede Form der Kindeswohlgefährdung.

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